AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

GÜLTIG AB 01.01.2020

1. Gegenstand und Geltung

1.1. CHUELEE ist im Bereich des Ein- und Verkaufs sowie des Imports und des Vertriebs von Waren aller Art tätig. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen sowie die dazugehörenden Anhänge regeln die Verhältnisse zwischen CHUELEE und ihren Kunden (nachfolgend Partner genannt) abschliessend und finden auf allen Bestellungen des Partners bei CHUELEE Anwendung. Abreden, die von diesen AGB abweichen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. 1.2. Mit der Abgabe einer Bestellung akzeptiert der Partner die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als integrierten Bestandteil des Vertrages mit CHUELEE. Andere Bedingungen des Kunden haben nur Gültigkeit, wenn und soweit sie von CHUELEE ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind.

2. Verkaufsgebiet

2.1. Der Partner erhält keine Exklusiv-Vertriebsrechte. CHUELEE ist berechtigt, jederzeit weitere Partner zu autorisieren.

3. Produkte und Preis

3.1. „Produkte“ sind von CHUELEE angebotene und vertriebene Geräte, Bauteile und Zubehör, des weiteren Teile davon, Zusatzeinrichtungen sowie Software. 3.2. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ab Lager CHUELEE. Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, sonstige Gebühren (z.B. VRG, SUISA, INOBAT etc.) werden gesondert in Rechnung gestellt. 3.3. Für die Produkte sowie die Nebenkosten gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Bestellungseingangs auf der Internetseite von CHUELEE publizierten Preise. Eine Korrektur offensichtlicher Irrtümer und Tippfehler wird vorbehalten. Der Partner hat in diesem Fall weder Anspruch auf Bezug der Produkte und Nebenleistungen zu den falschen Preisen noch auf Schadenersatz. 3.4. Erhöht der Hersteller/Lieferant die Preise, nachdem der Partner bei CHUELEE Produkte bestellt hat, berechtigt dies CHUELEE, die Preise gegenüber dem Partner entsprechend anzupassen, sofern CHUELEE die vom Partner bestellten Produkte aufgrund der neuen Preise beim Hersteller/Lieferanten beziehen muss. 3.5. CHUELEE kann im Übrigen jederzeit Änderungen der Preise und Konditionen sowie des Sortiments vornehmen, auch ohne Vorankündigung.

4. Bestellungen

4.1. CHUELEE nimmt Bestellungen elektronisch oder schriftlich entgegen. 4.2. Alle Bestellungen sind für den Partner verbindlich. CHUELEE ist berechtigt, eine Bestellung innert 5 Arbeitstagen abzulehnen. 4.3. CHUELEE kann die Bestellung durch Lieferung oder durch schriftliche Auftragsbestätigung annehmen. CHUELEE teilt in der Auftragsbestätigung unter anderem den voraussichtlichen Liefertermin mit. Der Partner hat die Auftragsbestätigung aufmerksam zu prüfen.

5. Lieferbedingungen

5.1. Mit Übergabe der Ware an den Spediteur geht die Gefahr auf den Partner über, auch wenn frachtfreie Lieferung oder Lieferung gegen eine Frachtpauschale vereinbart wurde. 5.2. Die von CHUELEE angegebenen Liefertermine beruhen auf einer richtigen und termingerechten Belieferung durch den Hersteller/Lieferanten und erfolgen deshalb ohne Gewähr. Die Nichteinhaltung eines bestimmten Lieferungstermins berechtigt den Partner nicht, auf die Lieferung zu verzichten. Die Parteien schliessen jede Haftung von CHUELEE für direkte und indirekte Schäden zufolge verspäteter Lieferung der Produkte im gesetzlich zulässigen Umfang aus. 5.3. CHUELEE ist darum bemüht, mehrere Bestellungen unter der gleichen Kundennummer und mit gleicher Lieferadresse zusammenzufassen und als Sammellieferung auszuliefern. Wenn der Partner Einzellieferung oder Direktlieferung zum Endkunden wünscht, wird der Mehraufwand (insbesondere jede einzelne Lieferung) in Rechnung gestellt. 5.4. Waren können bei entsprechender Vereinbarung auch im Lager von CHUELEE, gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises mit Foto, abgeholt werden. Die Abholung muss innerhalb von 3 Arbeitstagen nach der Auftragsbestätigung bzw. Benachrichtigung erfolgen, ansonsten wird die Ware kostenpflichtig zugestellt. Bei Abholung geht die Gefahr mit Anzeige der Bereitstellung auf den Partner über. 5.5. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Partner zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Partner über. Im Falle des Annahmeverzugs hat der Partner zudem alle hiermit verbundenen Kosten, insbesondere Lagerkosten, zu tragen. 5.6. Im Falle von Lieferstörungen infolge von Umständen, auf welche CHUELEE keinen Einfluss hat, wie Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre beim Hersteller oder Transportprobleme, ist CHUELEE berechtigt, die Bestellung zu annullieren. 5.7. Der Partner hat die Ware innert 3 Arbeitstagen nach Empfang zu prüfen und allfällige Liefermängel sofort schriftlich mitzuteilen.

6. Garantieleistung

6.1. Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz und den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Partner bzw. beim Abnehmer der Produkte, d.h. beim Endkunden. Der Partner nimmt zur Kenntnis, dass CHUELEE keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt. 6.2. Die Garantieleistung von CHUELEE für die von ihr gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers/Lieferanten. Der Partner verzichtet auf weitere Garantieansprüche gegenüber CHUELEE und dem Hersteller/Lieferanten. Die einzige Pflicht von CHUELEE besteht darin, allfällige eigene Garantieansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten an den Partner abzutreten. 6.3. Garantieleistungen sind nur bei sachgemässer Behandlung geschuldet. Garantieleistungen sind damit insbesondere ausgeschlossen bei Mängeln, welche auf unzulängliche Wartung, Nichtbeachten der Betriebs- und Installationsvorschriften, zweckwidrige Benutzung der Produkte, Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör, natürliche Abnutzung, Transport, unsachgemässe Handhabung und Behandlung, Modifikationen oder Reparaturversuche sowie äussere Einflüsse wie höhere Gewalt, (z.B. Versagen der Stromversorgung oder der Klimaanlage, Elementarschäden) oder Wärme, Feuchtigkeit, Erschütterungen oder auf andere Gründe, welche weder von CHUELEE noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind, zurückzuführen sind. 6.4. Unterliegt ein zu behebender Mangel nicht der Garantieleistung, so trägt der Partner sämtliche durch die Überprüfung und die Mängelbehebung entstandenen Kosten. Dabei wird jeweils mindestens eine Pauschale von CHF 84.— sowie die Transportkosten und allfällige Kosten des Herstellers/Lieferanten in Rechnung gestellt. Gleiches gilt auch dann, wenn die eingeschickten Geräte keine feststellbaren Mängel aufweisen. Fallen Geräte, welche zur Garantieabwicklung eingesandt wurden, offensichtlich nicht unter die Garantiebestimmungen, kann CHUELEE sie auf Kosten des Absenders und unter Verrechnung der vorgenannten Pauschale zurücksenden, ohne irgendwelche Arbeiten durchzuführen. 6.5. Der Partner nimmt zur Kenntnis, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Bestimmungen des jeweiligen Herstellers/Lieferanten die Garantie in der Regel nach deren Wahl auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten/mangelhaften Produkte beschränkt und nur gilt, wenn der Mangel sofort nach Entdeckung und innerhalb der durch den Hersteller/Lieferanten gewährten Garantiefrist schriftlich detailliert angezeigt wird. Auftretende Störungen, die unter die Garantiebestimmungen fallen, berechtigen den Partner nicht, vom Kauf zurückzutreten. Wandelung ist ebenfalls ausgeschlossen. 6.6. Während Reparaturzeiten, Ausbesserungen etc. besteht kein Ersatzanspruch, ausser wenn ein solcher vorgängig schriftlich vereinbart wurde.

7. Software

7.1. Die Nutzungsbedingungen betreffend die von CHUELEE gelieferten Softwareprodukte, Handbücher und anderen Unterlagen richten sich nach den besonderen Bestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers, welche insbesondere im Softwarelizenzvertrag zwischen Softwarehersteller und Benutzer/Endkunde enthalten sind. 7.2. Der Partner verpflichtet sich, beim Weiterverkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Softwareprodukte dem jeweiligen Erwerber die Verpflichtungen aus den Nutzungs- und Garantiebedingungen des Software-Herstellers mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen. 7.3. Der Partner stellt durch geeignete organisatorische Massnahmen sicher, dass Softwareprodukte nicht unrechtmässig kopiert werden können. Der Partner verpflichtet sich zur Einhaltung entsprechender Instruktionen des Herstellers.

8. Rücksendung von Produkten

8.1. Eine Rücksendung von Produkten durch den Partner bedarf der vorherigen Zustimmung von CHUELEE und erfolgt auf Kosten und Risiko des Partners. Die Rücksendung der Produkte hat original verpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie des Kaufbeleges zu erfolgen. Sie muss in jedem Fall spätestens innert 20 Tagen seit der Lieferung stattfinden. Bei Rücksendungen ohne Fehlerbeschreibung kann CHUELEE eine Fehlersuche auf Kosten des Partners (Mindestaufwand eine Stunde) durchführen. Für extra beschaffte Produkte ist eine Rücksendung stets ausgeschlossen. 8.2. CHUELEE behält sich vor, Produkte mit fehlender, defekter oder beschriebener Originalverpackung bzw. nicht mehr einwandfreie Produkte dem Partner auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren. 8.3. Bei Warenrücksendungen, welche ohne vorherige Zustimmung von CHUELEE erfolgen, hat der Partner keinen Anspruch auf Vergütung des Warenwertes. Erfolgt eine Warenrücksendung mit Zustimmung von CHUELEE, ohne jedoch durch das Verschulden von CHUELEE veranlasst worden zu sein, wird dem Partner bei einer in der Zwischenzeit erfolgten Preissenkung der Warenwert basierend auf dem tieferen Preis gutgeschrieben. Bei Aktionsangeboten, wird dem Partner bei Warenrücksendungen eine Individuelle Gutschrift (angepasst an die Aktion) erstellt. 8.4. In jedem Fall gelten die von CHUELEE und vom Hersteller definierten Abläufe. Der Partner muss vor der Rücksendung bei CHUELEE eine „Retourennummer“ verlangen.

9. Zahlungsbedingungen

9.1. Alle Rechnungen von CHUELEE sind, gemäss den vereinbarten Konditionen, auf das angegebene Bankkonto zu bezahlen. Nach Ablauf der Frist befindet sich der Partner ohne Mahnung im Verzug. In diesem Fall schuldet der Partner CHUELEE einen Verzugszins. 9.2. Der Partner ist zur Zahlung der Rechnung verpflichtet, unabhängig davon, ob er die Produkte im Rahmen des Weiterverkaufs bei seinem Endkunden anliefern, in Rechnung stellen oder einkassieren kann. 9.3. Fällt der Partner mit einer Zahlung in Verzug, werden alle Forderungen von CHUELEE einschliesslich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, zur sofortigen Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug des Partners ist CHUELEE ohne besondere Mitteilung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Partner ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Partners. Dieser trägt insbesondere das Risiko eines Untergangs/Beschädigung der Ware. 9.4. Wenn der Partner seine Schulden auch innert einer von CHUELEE angesetzten Nachfrist nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist CHUELEE berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Partner definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen. CHUELEE bleibt auch berechtigt, nach den Bestimmungen des OR vorzugehen. 9.5. CHUELEE ist berechtigt, vom Partner jederzeit umgehend ausreichende Sicherheiten zu verlangen, wenn CHUELEE Zweifel an seiner Liquidität/Zahlungsfähigkeit hat, wie z.B. bei Betreibungen oder anderen Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten des Partners. Dieser ist verpflichtet, CHUELEE zu benachrichtigen, wenn Liquiditätsengpässe absehbar sind. Falls der Partner die entsprechenden Sicherheiten nicht umgehend stellt, gelangt Ziff. 9.3 vorstehend zur Anwendung. 9.6. Auf Verlangen von CHUELEE hat der Partner seine Forderungen gegen Endkunden aus dem Wiederverkauf der von CHUELEE gelieferten Produkte zahlungshalber an CHUELEE abzutreten (Art. 164ff. OR). 9.7. Checks werden von CHUELEE nur nach vorheriger besonderer schriftlicher Abmachung akzeptiert. Eine solche Abmachung setzt insbesondere voraus, dass alle Kosten und Spesen vom Partner getragen werden.

10. Verrechnung/Retentionsrecht

10.1. Der Partner ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen von CHUELEE zu verrechnen. 10.2. Jegliches Retentions- oder Rückbehalterecht des Partners an Sachen von CHUELEE ist vollumfänglich wegbedungen.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die von CHUELEE gelieferten Produkte in deren Eigentum. CHUELEE ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen (Art. 715 ZGB). Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen von CHUELEE umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben. 11.2. Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Partner verpflichtet, die von CHUELEE gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.

12. Haftung

12.1. CHUELEE haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Partner nachweist, dass dieser durch grobe Fahrlässigkeit oder Absicht von CHUELEE oder der von CHUELEE beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/Dienstleistung beschränkt. 12.2. Jede weitergehende Haftung von CHUELEE, deren Hilfspersonen und der von CHUELEE beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Partner in keinem Fall Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich bei Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenem Gewinn sowie anderen indirekten Schäden oder Folgeschäden.

13. Patente und andere Schutzrechte

13.1. Wenn ein Dritter gegen den Partner bzw. dessen Endkunden Ansprüche behaupten oder geltend machen sollte wegen Verletzung eines Patent-, Urheber-, oder anderen gewerblichen Schutzrechtes durch gelieferte Produkte, so hat der Partner CHUELEE schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnis zu setzen. CHUELEE wird diese Hinweise umgehend an den Lieferanten bzw. Hersteller weiterleiten und diesen zur Regelung der Situation auffordern. Der Partner verzichtet CHUELEE gegenüber auf alle diesbezüglichen Garantie- oder Haftungsansprüche.

14. Vertraulichkeit

14.1. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der üblichen Vertragsbeziehung mit CHUELEE zu verwenden. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und CHUELEE uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.

15. Herstellerreporting, Datenschutz

15.1. Der Partner ist sich bewusst, dass CHUELEE im Rahmen des periodischen sog. Herstellerreportings kundenbezogene Daten wie z.B. Verkaufspreise und Mengen sowie Namen und Adressen der Kunden bearbeitet und Herstellern/Lieferanten – unter Umständen auch ins Ausland – übermittelt. 15.2. Der Partner gibt auch sein Einverständnis, dass CHUELEE kundenbezogene Daten zwecks Prüfung der Kreditwürdigkeit des Partners bearbeitet und dem von CHUELEE beauftragten Kreditversicherungsunternehmen bekannt gibt.

16. B2B Shop / CSV-File

16.1. CHUELEE trägt bei einer grossen Zahl von Produktherstellern folgende Daten zusammen: Artikelstammdaten, Preise, Verfügbarkeit. CHUELEE strukturiert und formatiert diese Daten und stellt sie ihren Partnern täglich aktuell in einer CSVDatei zur Verfügung. 16.2. CHUELEE bereitet die Daten sorgfältig auf und ist um bestmögliche Aktualität bemüht. CHUELEE übernimmt jedoch keinerlei Garantien und/oder Zusicherungen betreffend Richtigkeit, Vollständigkeit und Verwendbarkeit der Daten. 16.3. CHUELEE übernimmt keinerlei Haftung im Zusammenhang mit der Herstellung, Übermittlung und/oder Benutzung der Daten. 16.4. Die Daten sind Eigentum von CHUELEE und dürfen nur für den Eigengebrauch des Partners verwendet werden. Missbräuchliche Verwendung sowie unerlaubte Weitergabe der Daten sind untersagt. 16.5. Der Partner erhält von CHUELEE einen Benutzernamen sowie ein Passwort, mit deren Hilfe er Zugang zum Shop erhält. Das Passwort darf nur von Mitarbeitern des Partners verwendet werden. Das Passwort darf ausdrücklich nicht Dritten weitergegeben oder bekannt gemacht werden. 16.6. Obige Ausführungen gelten sinngemäss auch für sämtliche übrigen elektronischen Systeme von CHUELEE.

17. Übertragung

17.1. Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen (Lieferungen, Dienstleistungen) können vom Partner nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von CHUELEE übertragen werden.

18. Beendigung des Vertragsverhältnisses

18.1. Das Vertragsverhältnis kann von CHUELEE und dem Partner jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich beendet werden. 18.2. Bestellungen mit einem Liefertermin nach Ablauf der Kündigungsfrist werden von der Kündigung nicht berührt und bleiben gültig.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

19.1. Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen, insbesondere des Wiener UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf. 19.2. Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich bei den zuständigen Gerichten. CHUELEE ist berechtigt, den Partner auch am ordentlichen Gerichtsstand zu belangen.

20. Änderungen

20.1. Die vorliegenden AGB können von CHUELEE jederzeit abgeändert und durch neue Bestimmungen ersetzt werden, welche CHUELEE auf dem Web publizieren oder dem Partner anderweitig mitteilen kann. Die geänderten AGB gelten für alle ab ihrer Publikation oder Mitteilung erteilten Bestellungen des Partners. 20.2. Die jeweils gültige Version der AGB kann auf der Website von CHUELEE (www.chueLee.ch) abgerufen werden. Diese ersetzt alle vorangegangenen Bestimmungen.

Alle Rechte und Irrtümer vorbehalten.

http://www.chuelee.ch / 01.01.2020